Einigungsgebühr bei wechselseitigem Unterhaltsverzicht
OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.06.2006 – 6 WF 103/06 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 384 f. Die Mitwirkung des Anwalts bei der Vereinbarung eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts zwischen Ehegatten löst eine Einigungsgebühr nach VV 1000 zum RVG aus.