GKG §§ 47 Abs. 1, 49 a Abs. 1 S. 1; WEG § 12 Abs. 3 WEG

Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach §12 Abs. 3 WEG

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 266 f.

 

 

 

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.

 

Leitsatz des Gerichts

 


 

FamFG §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1

Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe bei Mehrvergleich

BGH, Beschluss vom 17.01.2018 - XII ZB 248/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 315 ff.

 

Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (Abgrenzung zu BGHZ, 159, 263 = AGS 2004, 292 und BGHZ 91, 311 = NJW 1984, 2106).

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG §15 Abs. 2 und Abs. 5 S. 2

Neue Angelegenheit bei Einspruch gegen Versäumnisurteil nach mehr als zwei Kalenderjahren

BGH, Beschluss vom 16.11 .2017 - V ZB 152/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 175 ff.

 

 

1.   Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit.

 

2.   Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO §§ 43, 43 b; BDSG §§ 4, 28

Datenschutzverletzung bei Schreiben an Nichtmandanten als Berufsrechtsverstoß

AnwG Berlin, Beschluss vom 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 2421 ff.

 

An sich zulässige anwaltliche Werbeschreiben an Nicht-Mandanten stellen einen Berufsrechtsverstoß im Sinne des § 43 BRAO dar, wenn die Daten der Beworbenen in datenrechtlich unzulässiger Weise aus einer nicht frei zugänglichen Quelle (hier: Insolvenzakte) stammen und keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

BRAO § 43; BDSG §§ 4, 28

Verstoß gegen Datenschutzrecht als Berufsrechtsverletzung

AnwG Berlin, Beschluss vom 05.03.2018 – 1 AnwG 34/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 414 f.

 

 

 

Die Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern umfasst auch die Prüfung datenschutzrechtlicher Tatbestände.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

RVG § 3 a; BRAO § 43

Mündliche Vergütungsvereinbarung als berufsrechtlicher Verstoß

AnwG Hamm, Beschluss vom 11.05.2017 - AnwG Hamm 52/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 199

 

Der nur mündliche Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten stellt keinen mit dem Berufsrecht zu ahndenden Verstoß gem. § 43 BRAO dar.

 

Leitfaden des Verfassers des RVGreports

 

BRAO § 43 a Abs. 2 BRAO, StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3

Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2018 - 2 AGH 12/17

Fundstelle: NJW Spezial 2018, S. 543

 

Reicht ein Anwalt einen in einem Betreuungsverfahren gefertigten Schriftsatz mit persönlichen und wirtschaftlichen Daten seines Mandanten im Rahmen einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu einem Sachverhalt ein, der nicht Gegenstand des Betreuungsverfahrens ist, kann er hierdurch seine Verschwiegenheitspflicht verletzen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 43 b

Verbot der Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall

BGH, Urteil vom 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 24/17

Fundstelle: bislang nicht veröffentlicht

 

Ein Werbeverbot zum Schutz potentieller Mandanten kommt nur dann in Betracht, wenn eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Belästigung, Nötigung und Überrumpelung zu besorgen ist, sich der Verbotsgrund mithin aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt.

 

Leitsatz des Verfassers des KammerReports

 

Keine Mitteilungspflicht der RAK bei offenem Ausgang einer Beschwerde

BRAO § 73 Abs. 3

BGH, Beschluss vom 03.04.2018 – AnwZ (Brfg) 2/18

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 350

 

Ein Abschluss des Verfahrens mit einer dem Beschwerdeführer mitzuteilenden (abschließenden) Entscheidung liegt in Fällen einer Abgabe an die Generalstaatsanwaltschaft erst bei einem Abschluss des gesamten Verfahrens vor.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BNotO §§ 2 S. 2, 29 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1

Auftreten unter der Bezeichnung Notariat

BGH, Beschluss vom 23.04.2018 - NotZ (Brfg) 6/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 2567 ff.

 

1.   Ein Notar ist nicht berechtigt, anstatt der gesetzlich bestimmten Amtsbezeichnung („Notar") eine andere Bezeichnung („Notariat") zu verwenden.

 

2.   Zur amtswidrigen Werbung durch reklamehafte Hinweise und wertende Selbstdarstellungen.

 

Leitsatz des Gerichts

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