Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Nr. 2 VV RVG; Nr. 3104 VV RVG

Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen

BVerwG, Beschl. v. 3.9.2018 - 3 KSt 1/18

Fundstelle: RVGreport 12/2018, S. 453

 

 

Die Terminsgebühr für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen (Nr. 3104 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG) entsteht auch dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter

einen auf Erledigung des Verfahrens gerichteten fernmündlichen Vorschlag des gegnerischen Prozessbevollmächtigten zur Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt.

 

Leitsatz des Gerichts