RVG VV Nr. 4204

Verfahrensgebühr bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

OLG Brandenburg, Beschluss v. 5.7.2018 - 2 Ws 106/18

Fundstelle: AGS 11/2018, S. 494

 

Im Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung entsteht auch für den Verteidiger, der den Verurteilten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat, die Verfahrensgebühr Nr. 4204 VV.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS