§§ 59 e II Nr. 1, 59 f I BRAO

Verfassungswidrige Mehrheitserfordernisse bei Rechtsanwalts-GmbH?

AnwGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2018 - AGH 13/201811 = BeckRS 2018, 3275

Fundstelle: NJW-Spez. 3/2019, S. 95 
 

Dem BVerfG ist die Frage vorgelegt worden, ob § 59 e II 1 und § 59 f I BRAO mit Art. 12 GG vereinbar sind, soweit sie der Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter Haftung von Anwälten und Steuerberatern als Rechtsanwaltsgesellschaft entgegenstehen, wenn nicht die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte sowie die

verantwortliche Führung der Gesellschaft und die Mehrheit der Geschäftsführer den Anwälten überlassen sind.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial