StPO §§ 111 b Abs. 2, 111 d; RVG § 33; RVG VV Nr. 4142
Gegenstandswert im Verfahren über einen dinglichen Arrest
OLG Hamm, Beschl. v. 10.01.2008 – 3 Ws 323/07
Fundstelle: AGS 2008, S. 341 f.
Bei einer Entscheidung über einen dinglichen Arrest gem. §§ 111 b Abs. 2, 111 d StPO beträgt der angemessene Gegenstandswert für die Gebühr Nr. 4142 VV im Regelfall ein Drittel des zu sichernden Hauptanspruchs.4
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BRAO §§ 51 VI 2, 223
Rechtsweg – Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung
AnwGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.01.2008 – AGH 34/07 = BeckRS 2008, 04776
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 22
Ist der von einem Mandanten geltend gemachte Anspruch auf Erteilung der Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung seines Anwalts nach dessen Geltendmachung eines schutzwürdigen Interesses an der Nichterteilung dieser Auskunft abgelehnt worden, ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor dem AnwGH unzulässig.
Leitsatz des Gerichts
BerHG § 4 Abs. 2 S. 4; GG Art. 3
Keine zeitliche Befristung des Antrags auf nachträgliche Beratungshilfe
BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 – 1 BvR 1984/06
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 200
Die in § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG eingeräumte Möglichkeit des Rechtsuchenden, einen Antrag auf Beratungshilfe nachträglich zu stellen, ist zeitlich nicht befristet.³
Leitsatz des Verfassers des RVG Reports
VV Vorbem. 4 Abs. 1; RVG § 15; StPO § 68 b
Zeugenbeistand, Abrechnung als Einzeltätigkeit
OLG Köln, Beschl. v. 17.12.2007 – 2 Ws 613/07
Fundstelle: AGS 2008, S. 128 ff.
1.
Der Zeugenbeistand rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab.
2.
Es entsteht in der Regel eine Grundgebühr und gegebenenfalls eine Terminsgebühr. Die Verfahrensgebühr fällt nicht grundsätzlich an.
3.
Die Vertretung eines Zeugen ist gegenüber seiner Verteidigung in einem vorangegangenen Strafverfahren eine eigene Angelegenheit.
Leitsatz des Gerichts
BGB §§ 134; RBerG §§ 1 I 1, 3 Nr. 2; RVG § 5
Mandatsübernahme durch nicht zur Anwaltschaft zugelassenen Assessor
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.12.2007 – 24 U 102/07 = BeckRS 2008, 04415
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 254 f.
Auch wenn für den Anwalt ein nicht zur Anwaltschaft zugelassener Assessor das Mandat übernimmt, kommt der Vertrag mit dem Kanzleiinhaber zustande. Eine unerlaubte Rechtsberatung liegt nur dann vor, wenn der Assessor Mandate weisungsunabhängig und geschäftsmäßig bearbeitet hat.
Leitsatz des Gerichts
BGB §§ 134; RBerG §§ 1 I 1, 3 Nr. 2; RVG § 5
Mandatsübernahme durch nicht zur Anwaltschaft zugelassenen Assessor
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.12.2007 – 24 U 102/07 = BeckRS 2008, 04415
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 254 f.
Auch wenn für den Anwalt ein nicht zur Anwaltschaft zugelassener Assessor das Mandat übernimmt, kommt der Vertrag mit dem Kanzleiinhaber zustande. Eine unerlaubte Rechtsberatung liegt nur dann vor, wenn der Assessor Mandate weisungsunabhängig und geschäftsmäßig bearbeitet hat.
Leitsatz des Gerichts
GG Art. 2 I, 5 I, 12 I; BGB §§ 823 I, II, 1004 I
Werbung für Anwaltssozietät im Internet mit sogenannter Gegnerliste
BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 12.12.2007 – 1 BvR 1625/06
Fundstelle: NJW 2008, S. 838 ff.
Zu den von Art. 12 I GG geschützten Tätigkeiten einer Anwaltssozietät gehört auch die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste. Dies gilt ohne Einschränkung auch bei der Wahl des Mediums Internet und ist im Rahmen der Abwägung zwischen den Rechten der Rechtsanwälte und denen der in einer zu Werbezwecken veröffentlichten „Gegnerliste“ genannten Prozessgegnern zu berücksichtigen.
Leitsatz der Redaktion der NJW