BRAGO § 3; RVG § 4

Keine starre Begrenzung der anwaltlichen Vergütung auf das Fünffache der gesetzlichen Gebühren

OLG Hamm, Urt. v. 13.03.2008 – 28 U 71/07
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 256 f.

Eine Vergütungsvereinbarung ist nicht schon immer dann unangemessen hoch, wenn sie das Fünffache der gesetzlichen Gebühren übersteigt. Es müssen vielmehr alle Umstände hinsichtlich der Vergütung Berücksichtigung finden, womit sich eine allgemein verbindliche, nur im Extremfall überwindbare Honorarhöchstgrenze nicht vereinbaren lässt.³

Leitsatz des Verfassers des RVGreports