Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags nach Widerruf
GKG § 40; BGB §§ 346 ff.
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags nach Widerruf
KG, Beschluss vom 04.05.2016 - 26 W 18/16
Fundstelle: AGS 2016, S. 335
Der Streitwert einer Klage, die auf Feststellung der widerrufsbedingten Beendigung eines Darlehensvertrags gerichtet ist, verändert sich nicht dadurch, dass der Darlehensnehmer im Laufe des Rechtsstreits weiterhin Darlehensraten zahlt.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS