GKG § 40; BGB §§ 346 ff.

Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags nach Widerruf

KG, Beschluss vom 04.05.2016 - 26 W 18/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 335

 

 

Der Streitwert einer Klage, die auf Feststellung der widerrufsbedingten Beendigung eines Darlehensvertrags gerichtet ist, verändert sich nicht dadurch, dass der Darlehensnehmer im Laufe des Rechtsstreits weiterhin Darlehensraten zahlt.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3; BGB § 564 a

Streitwert eines Antrags auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 8 W 62/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 335 f.

 

 

Der Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung des Mietobjekts bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO auf das 12-fache der künftigen monatlichen Nutzungsentschädigung.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG §§ 55 Abs. 5, 58 Abs. 2

Unterlassene Mitteilung von Mandantenzahlungen

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2016 - 6 WF 46/14

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 342  ff.

 

 

Der (eklatante) Verstoß des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die ihm nach §§ 55 Abs. 5 Satz 2 und 4 RVG obliegende Verpflichtung, empfangene Mandantenzahlungen mitzuteilen, führt nicht zwingend zu einem Wegfall oder einer Kürzung der aus der Staatskasse festzusetzenden Vergütung.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG §§ 3 a Abs. 1, 4 b; BGB §§ 305 ff., 414

Formerfordernisse eines Schuldbeitritts zur Vergütungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 208/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 332 f.

 

 

Die Formerfordernisse des § 3 a Abs. 1 RVG gelten grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung. Ihre Reichweite wird bestimmt durch den Zweck, dem Beitretenden deutlich zu machen, dass er nicht nur der gesetzlichen Vergütungsschuld des Mandanten beitritt, sondern der davon abweichenden, vertraglich vereinbarten Vergütung.

 

Leitsatz des Gerichts

 

FamFG § 78; ZPO § 114 Abs. 2; BGB § 1684

Keine Mutwilligkeit, wenn Rechtswahrnehmung durch vorangegangene Straftat veranlasst

BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - XII ZB 238/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 352 ff.

 

 

Allein der Umstand, dass der Antragsteller durch eine Straftat die Ursache für ein späteres gerichtliches Verfahren gesetzt hat, für dessen Durchführung er um Verfahrenskostenhilfe nachsucht, lässt seine Rechtsverfolgung nicht als mutwillig erscheinen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BORA § 12

Verstoß gegen das Umgehungsverbot

AnwG Hamburg, Beschluss vom 29.03.2016 - III AnwG 10/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 639

 

 

Allein die Tatsache, dass der gegnerische Anwalt nicht per Telefax erreichbar ist, auf eine
E-Mail nicht geantwortet hat und auch sonst telefonisch nicht kontaktiert werden kann, vermag die Umgehung dieses Anwalts nicht zu rechtfertigen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezaial

 

BRAO §§ 31 a Abs. 1, 177 Abs. 2 Nr. 7

beA - keine Ausnahme für ältere Berufsträger

AnwGH Celle, Urteil vom 21.07.2016 - AGH 12/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 607

Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist für jeden eingetragenen Anwalt einzurichten. Dass der Gesetzgeber keine Ausnahmeregelungen vorgesehen hat, ist nicht zu beanstanden.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

FAO § 15

Das interdisziplinäre Seminar

BGH, Urteil vom 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 46/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 671

Ein nicht allein Grundkenntnisse vermittelndes Seminar zum Thema Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik genügt den Anforderungen an eine Fortbildungsveranstaltung für den Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 31 Abs. 3 Nr. 1 – 3

Eintragung des Geburtsnamens im Anwaltsverzeichnis

BGH, Urteil vom 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 43/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 606

Einer Anwältin steht nicht das Recht zu, dass in das Rechtsanwaltsverzeichnis statt ihres Familiennamens nur ihr Geburtsname aufgenommen wird.

 

Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial

 

 

 

BGH, Beschluss vom 06.07.2016 - AnwZ (Brfg) 4/16

Aufhebung eines Rügebescheids ohne Begründung

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 543

Wird eine Rüge aufgehoben, ist ein Anwalt auch dann rehabilitiert, wenn diese Aufhebung nicht näher begründet wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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