BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 3
Zulassung eines Gruppenleiters einer Versicherung als Syndikus
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.2016 - 1 AGH 33/16
Fundstelle: NJW Spezial 2017, S. 127
Die einem Gruppenleiter einer Versicherung obliegende Beurteilung verschiedener versicherungsrechtlicher Fallkonstellationen und die nachfolgende Bearbeitung des Falls zur Erledigung des Vorgangs erfüllen die Merkmale der Gestaltung von Rechtsverhältnissen und der Verwirklichung von Rechten.