BRAO § 43 a
In den Kanzleiräumen betriebene Immobilienverwaltung
AnwGH München, Urteil vom 24.10.2016 - BayAGH III - 4-1/16
Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 30 f.
Die Ausübung einer Tätigkeit als Immobilienverwalter in den eigenen Kanzleiräumen birgt nicht die Gefahr, dass Grundpflichten des Anwalts gem. § 43 a BRAO verletzt werden könnten.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial