BRAO §§ 31 a Abs. 1, 177 Abs. 2 Nr. 7
beA - keine Ausnahme für ältere Berufsträger
AnwGH Celle, Urteil vom 21.07.2016 - AGH 12/15
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 607
Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist für jeden eingetragenen Anwalt einzurichten. Dass der Gesetzgeber keine Ausnahmeregelungen vorgesehen hat, ist nicht zu beanstanden.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial