BGB § 164

Eltern als Auftraggeber für Schadensersatzansprüche des minderjährigen Kindes#

OLG Schleswig, Urteil vom 03.05.2016 - 11 U 123/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 381 f.

 

1.    Beauftragen Eltern einen Rechtsanwalt, Schadensersatzansprüche ihres minderjährigen Kindes F geltend zu machen (hier Arzthaftungsansprüche wegen Behandlungsfehlers anlässlich der Geburt), so sind die Eltern Auftraggeber und damit Vergütungsschuldner, sofern nichts Anderweitiges vereinbart worden ist.

 

2.    Dabei ist unerheblich, ob der Anwalt die Ansprüche im Namen des Kindes geltend macht und im Namen des Kindes (gesetzlich vertreten durch die Eltern) einen Vergleich schließt.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS