BRAO § 56 Abs. 1 S. 1

Pflicht zur Auskunft auch bei unberechtigter Beschwerde

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 07.10.2016 - IV AG 68/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 734 f.

Ein Anwalt ist auch dann gem. § 56 I 1 BRAO zur Auskunft verpflichtet, wenn die einem Auskunftsbegehren zugrunde liegende Beschwerde nicht berechtigt ist.

 

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial