BRAO § 113 Abs. 2

Abgrenzung zwischen beruflichem und außerberuflichem Verhalten

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21.12.2016 – IV AG 55/16 – 4 EV 411/14

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 95

 

Die Voraussetzungen des § 113 Abs. 2 BRAO sind eng auszulegen, da Sinn und Zweck des anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht darin bestehen, den Anwalt zu einem privaten Wohlverhalten anzuhalten.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial