ZPO §§ 91 Abs. 1, 103, 104; VVG § 86
Berücksichtigung von Kosten einer nicht am Prozess beteiligten Haftpflichtversicherung im Kostenfestsetzungsverfahren
BGH, Beschluss vom 25.10.2016 - VI ZB 8/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 66 ff.
Der Geltendmachung der für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht von der Partei selbst, sondern von einem hinter der Partei stehenden (im Streitfall: Haftpflicht-)Versicherer getragen wurden.
Leitsatz des Gerichts