RVG §§ 3 a Abs. 1, 4 b; BGB §§ 305 ff., 414

Formerfordernisse eines Schuldbeitritts zur Vergütungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 208/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 332 f.

 

 

Die Formerfordernisse des § 3 a Abs. 1 RVG gelten grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung. Ihre Reichweite wird bestimmt durch den Zweck, dem Beitretenden deutlich zu machen, dass er nicht nur der gesetzlichen Vergütungsschuld des Mandanten beitritt, sondern der davon abweichenden, vertraglich vereinbarten Vergütung.

 

Leitsatz des Gerichts