Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden
LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2006 – 2 Ta 468/05 Fundstelle RVGreport 2006, S. 397 f. Der Streitwert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren um die Weiterbeschäftigungspflicht eines Auszubildenden nach § 78 a BetrVG bestimmt sich nach zwei Bruttomonatsvergütungen.
Zuschlagsgebühr; Berücksichtigung von Pausen
OLG Koblenz, Beschl. v. 16.02.2006 – 1 Ws 61/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 285 f. Bei der Feststellung der für die Zuschlagsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer werden Pausen i. d. R. nicht abgezogen.
Unzureichende anwaltliche Büroorganisation
BGH, Beschl. v. 06.02.2006 – II ZB 1/05 (OLG Koblenz – 12 U 1092/04; LG Koblenz – 10 O 67/00) Fundstelle: MDR 2006, S. 599 f. Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn nicht nur eine bestimmte qualifizierte Fachkraft der Anwaltskanzlei für die Fristennotierung im Kalender und die Fristenüberwachung verantwortlich ist, sondern es vielmehr möglich ist, dass mehrere Büroangestellt hierfür zuständig sind. Dasselbe gilt, wenn Fristennotierung und -überwachung einer noch in der Ausbildung befindlichen Kraft übertragen werden.
Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen
BGH, Urt. v. 31.10.2006 – VI ZR 261/05
Fundstelle: RVGreport 2007, S. 21 ff.
1.
Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.
2.
Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.
Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen
BGH, Urt. v. 31.10.2006 – VI ZR 261/05
Fundstelle: RVGreport 2007, S. 21 ff.
1.
Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.
2.
Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.
Revision; Verfahrensgebühr
OLG Hamm, Beschl. v. 20.01.2006 – 4 Ws 221/05 Fundstelle: AGS 2006, S. 547 f. Der bereits in der ersten Instanz tätige Verteidiger erhält für die Einlegung der Revision und die dieser Handlung vorausgegangenen Beratungen mit dem Angeklagten keine selbständige Gebühr nach Nr. 4130 VV. Der Verteidiger muss also für das Entstehen der fraglichen Gebühr eine darüber hinausgehende Tätigkeit entwickeln, wie z. B. das Fertigen der Revisionsbegründung.
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: