RVG VV Nr. 7000 Nr. 1 a)
Dokumentenpauschale für Einscannen und Speichern von Aktenbestandteilen
OLG Bamberg, Beschl. v. 26.06.2006 – 1 Ws 261/06
Fundstelle: RVGreport 2006, S. 354 f.
Die Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 RVG VV entsteht auch dann, wenn die Vervielfältigung von Aktenbestandteilen durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird.5