RVG VV Nrn. 3104, 3105

1,2 Terminsgebühr bei Antrag auf Erlass eines „zweiten Versäumnisurteils“

BGH, Beschl. v. 18.07.2006 – XI ZB 41/05 (OLG Düsseldorf) Fundstelle: NJW 2006, S. 2927 Dem Prozessbevollmächtigten, der sowohl das erste als auch das zweite Versäumnisurteil erwirkt, steht eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG VV, nicht nur eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 RVG VV, zu. 2


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