Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) wurde am 7.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 1.6.2026 in Kraft. Der Teil, der die Rechtsanwaltsvergütung betrifft, tritt nach Art. 13 III KostBRÄG bereits am 1.6.2025 in Kraft.

Seit längerem sind im gesamten Bundesgebiet wiederholt Fälle aufgetreten, in denen vermeintliche Rechtsanwaltskanzleien Betroffene durch gefälschte Anwaltsidentitäten bzw. Gerichtsbeschlüsse zu schädigen versuchten.

Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/2025-BRAK_Hinweise_zum_Umgang_mit_Fake-Kanzleien.pdf eine Beschreibung der bekannten Modi Operandi und – soweit möglich – Handlungsempfehlungen zu diesem Thema.

Die Sitzungsprotokolle der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer - des sog. Anwaltsparlaments - können im neu gestalteten Online-Archiv auf der BRAK-Website nun komfortabel abgerufen werden. Sie sind übersichtlich nach den verschiedenen Legislaturperioden der Satzungsversammlung geordnet und können dort auch im Zusammenhang mit den zur jeweiligen Sitzung gehörenden Tagesordnungen und den gefassten Beschlüssen angesehen werden.

Das Archiv umfasst sämtliche Legislaturperioden der Satzungsperioden seit ihrer Einsetzung im Jahr 1995.


Weiterführende Links:
Archiv der Sitzungsprotokolle ab 1995
Tagesordnungen und Beschlüsse der Satzungsversammlung

Ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt: Am 12.3.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert werden. 
Zuvor hatte es noch letzte Verhandlungen zu einzelnen Textpassagen gegeben. Mit dem finalen Text soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantiert sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden. Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt.

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF), Deutscher Anwaltverein (DAV), Deutscher Juristinnenbund (djb) und Neue Richtervereinigung (NRV) haben in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der Bundestagswahl Reformen in der juristischen Ausbildung gefordert. Sie fordern die Bundesregierung auf, sich der Herausforderungen in beiden Phasen der juristischen Ausbildung anzunehmen und gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden wirksame Lösungen zu implementieren, um die juristische Ausbildung zukunftsfähig zu gestalten.

In ihrer Sitzung am 25.11.2024 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer einen neuen § 32 der Berufsordnung (BORA) beschlossen, der eine Richtschnur für das Ausscheiden von Anwältinnen und Anwälten aus einer Berufsausübungsgesellschaft liefert. Die Regelungen gelten ebenso beim Ausscheiden von Scheingesellschaftern sowie größtenteils auch von angestellten Anwältinnen und Anwälten.

Die Mitteilungen zum Mitgliedsbeitrag und Umlage (beA) 2025 wurden im Januar 2025 in Ihr beA-Postfach eingestellt.
Bitte prüfen Sie Ihr beA auf den Eingang und speichern Sie das elektronische Dokument ab, da das beA nicht zur Archivierung von Dokumenten dient.

Der Kammerbeitrag 2025 beträgt 235,00 €, die Umlage (beA) beträgt 2025 74,00 €.
Beitrag sowie Umlage (beA) sind seit dem 01.02.2025 fällig.

Ein Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie unter der Registerkarte Anwaltsservice/Mitgliedschaft auf der Homepage (www.rak-hamm.de).

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag, den 31.01.2025, das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 zusammengelegt und mit einem neuen Gesetzestitel versehen.

Die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit stehen der deutschen Regelung in § 59e BRAO a.F. nicht entgegen, nach der es unzulässig ist, dass Geschäftsanteile an einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf einen reinen Finanzinvestor übertragen werden, der nicht die Absicht hat, in der Gesellschaft eine in dieser Regelung bezeichnete berufliche Tätigkeit auszuüben, und die bei Zuwiderhandlung den Widerruf der Zulassung der betreffenden Rechtsanwaltsgesellschaft vorsieht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2024 auf einen Vorlagebeschluss des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (AGH) aus dem Frühjahr 2023.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist künftig besser gegen einseitige politische Einflussnahmen geschützt. In der seit Anfang 2024 geführten Diskussion hierüber hatten die demokratischen Parteien im Bundestag gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des BVerfG erarbeitet. Nach dem Bruch der Regierungskoalition werden zahlreiche rechtspolitische Vorhaben nicht mehr umgesetzt. Zahlreiche juristische Verbände, darunter auch die BRAK, hatten in einer gemeinsamen Erklärung die Parteien aufgefordert, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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