Anwaltsnotariat: künftig familienfreundlicher und mit flexiblerer Altersgrenze
Im Oktober 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die bisher geltende Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und -notare verfassungswidrig ist. Es ordnete eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2026 an, in der die bisherige Regelung weiterhin gilt.



