Erforderlichkeit einer regelmäßigen linearen Erhöhung der anwaltlichen Vergütung
Ein Schreiben des Präsidenten der BRAK vom 20.09.2022 an den Bundesminister der Justiz finden Sie hier:
Ein Schreiben des Präsidenten der BRAK vom 20.09.2022 an den Bundesminister der Justiz finden Sie hier:
Bei ihrer 163. Hauptversammlung am 9.9.2022 in Stuttgart befassten sich die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten unter anderem mit dem Austausch der beA-Karten und der Digitalisierung der Justiz. Die Hauptversammlung fordert eine substanzielle lineare Anpassung der Anwaltsgebühren.
BGB §§ 280, 675 I; VVG § 86 I 1
Kostenschaden des Mandanten trotz Deckungszusage des Versicherers
BGH Urteil vom 29.9.2022 - IX ZR 204/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 449 ff.
Der Deckungsanspruch gegen seinen Rechtsschutzversicherer schließt die Annahme eines (Kosten-)Schadens des Mandanten in Folge einer Beratungspflichtverletzung des Rechtsanwalts auch dann nicht aus, wenn der Mandant nur einen Auftrag unter der Bedingung einer Deckungszusage erteilt.
Leitsatz der Redaktion der NJW
ZPO §§ 140 a Abs. 5, 233
Umfang der Ausgangskontrolle bei Versand über das beA
BGH, Beschluss vom 20.09.2022 – XI ZB 14/22
Fundstelle: NJW 2022, S. 3715 ff.
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gem. § 130 a Abs. 5 S. 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht.
VWGO §§ 56 II, 13211 Nr. 1; ZPO §§ 173 II u. III, 175 III, 286 II, 416, 418; ZPO aF § 174 III, IV 1 u. 3
Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnis
BVerwG Beschluss vom 19.9.2022 - 9 B
Fundstelle: NJW 2023, S. 703 ff.
Leitsatz der Redaktion der NJW
Ist die alte beA-Karte nicht mehr gültig, die neue beA-Karte aber noch nicht im beA hinterlegt, ist eine Zurücksetzung des Postfaches erforderlich, damit anschließend erneut eine Erstregistrierung mit der neuen beA-Karte durchgeführt werden kann.
In der Zeit vom 20. September 2022 bis 31. Oktober 2022 wird im Foyer des Oberlandesgerichts Hamm die Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ des Bundesministeriums der Justiz gezeigt.
Schließt ein Rechtsanwalt einen Vertrag im Rahmen der Mandatsausübung ab und verknüpft dabei seine anwaltliche Tätigkeit mit eigenem wirtschaftlichen Interesse oder den Interessen Dritter, so ist dieser Vertrag unter Verstoß gegen das anwaltliche Berufsrecht und die guten Sitten nichtig. Dabei kann auch dann ein Anwaltsvertrag vorliegen, wenn er anwaltsfremde Maßnahmen umfasst. Das hat das Landgericht Berlin in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Bundesregierung will weiterhin ermöglichen, dass Strafverhandlungen pandemiebedingt länger unterbrochen werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf, mit dem die Ende Juni ausgelaufene Hemmungsregelung wieder eingeführt werden soll, befindet sich bereits im Ausschussverfahren.
Mit ihrer Ende August vorgestellten Digitalstrategie setzt die Bundesregierung einen Rahmen für ihre Digitalpolitik. Priorität haben unter anderem Projekte zur weiteren Digitalisierung der Justiz und der Verwaltung.