ZPO §§ 140 a Abs. 5, 233
Umfang der Ausgangskontrolle bei Versand über das beA
BGH, Beschluss vom 20.09.2022 – XI ZB 14/22
Fundstelle: NJW 2022, S. 3715 ff.


Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gem. § 130 a Abs. 5 S. 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht.