Keine Zulassung einer im Jobcenter tätigen Justiziarin als Syndikusrechtsanwältin
BRAO § 112 c Abs. 1, Nr. 1;VwG0 § 113 Abs. 1, Nr. 1
Keine Zulassung einer im Jobcenter tätigen Justiziarin als Syndikusrechtsanwältin
BGH, Urteil vom 6.5.2019 - AnwZ (Brfg) 38/17
Fundstelle: NJW: 2019, S. 2621
- Nicht jeder Angehörige des öffentlichen Dienstes ist von der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ausgeschlossen; erforderlich ist vielmehr eine Einzelfallprüfung.
- Eine Tätigkeit als Justiziarin im Aufgabenbereich eines Jobcenters ist Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter und reicht für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin nicht aus.
Leitsatz des Gerichts