SGB X § 63; BerHG § 9; GG Art. 3 I, 19 IV, 20 I, III
Keine Aufrechnung von Anwaltskosten mit Erstattungsansprüchen des Jobcenters
BSG, Urteil vom 20.2.2020 - B 14 AS 3/19 R
Fundstelle: NJW 2020, S. 3677

 

  1. Die Aufrechnung von Kostenerstattungsansprüchen für Vorverfahren mit Erstattungsforderungen eines Jobcenters aufgrund der Überzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verstößt gegen ein normatives Aufrechnungsverbot. 
    Leitsatz des Verfassers

  2. Das Aufrechnungsverbot ergibt sich aus Sinn und Zweck des § 63 SGB X.
    Leitsatz der Redaktion

  3. Der Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X gibt Bevollmächtigten die Sicherheit, ihre Gebühren und Auslagen auch bei der Vertretung von unbemittelten Widerspruchsführern zu erhalten.
    Leitsatz der Redaktion

  4. Die Unzulässigkeit der Aufrechnung dient der Sicherung der Rechtswahrnehmungsgleichheit bemittelter und unbemittelter Widerspruchsführer.
    Leitzsatz der Redaktion