Sie haben sicherlich der Presse entnommen, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 10.12.2021 eine kritische Schwachstelle in einer Softwarekomponente gemeldet hat, die zahlreiche Anwendungen betrifft. Unter anderem waren auch beA-Komponenten betroffen.

VV RVG Nr. 5115
Mitwirkung im Bußgeldverfahren
AG Augsburg, Urteil vom 20.12.2021 - 21 C 2535/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 69 ff.

Auch die Mitteilung des Rechtsanwalts, dass sich sein Mandant „derzeit" auf seinen ausdrücklichen Rat hin nicht zu der Sache äußern wird, genügt als Mitwirkung i. S. d. Nr. 5115 VV.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

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