Höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel seit dem 1.1.2026
Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen wurde am 11.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und trat im Kern zum 1.1.2026 in Kraft. Damit gelten neue Wertgrenzen für gerichtliche Zuständigkeiten und für Rechtsmittel, die Anwältinnen und Anwälte – ggf. auch bereits vor dem Jahreswechsel – zur Vermeidung von Haftungsrisiken beachten sollten.