Das Europäische Parlament (EP) hatte bereits 2022 eine Entschließung und Empfehlung an die Europäische Kommission vom 13.9.2022 zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten veröffentlicht und damit auf EU-Ebene die Diskussion rund um das Bedürfnis einer EU-einheitlichen Regulierung gewerblicher Prozessfinanzierer eröffnet. Inhaltlich forderte das EP unter anderem die Einführung einer Offenlegungspflicht für prozessfinanzierte Rechtsstreitigkeiten sowie die Schaffung gewisser Mindeststandards, insbesondere die Einführung einer Höchstgrenze für die Vereinbarung des Erfolgshonorars von 40 %. Zudem soll dem Prozessfinanzierer jedwede Einflussnahme auf den Prozessverlauf untersagt sein.

Der Regierungsentwurf für das geplante Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe enthält auch weitere Änderungen im Berufsrecht. Dazu zählt ein neuer § 73a BRAO, der künftig anlasslose Überprüfungen der Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durch die Rechtsanwaltskammern zum Zwecke der Geldwäscheprävention vorsieht.

Ein Mitte Juni vom Bundesministerium der Justiz vorgelegter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts sieht eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vor. Wertgebühren, die sich nach der Höhe des Streitwerts bemessen, sollen danach um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Der Entwurf beinhaltet außerdem Erhöhungen der Gerichtskosten, der Gerichtsvollziehergebühren und der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige und Sprachmittler sowie der Entschädigungssätze für Telekommunikationsunternehmen für Überwachungsmaßnahmen.

Die International Bar Association (IBA) hat Anfang Juni ihren globalen Bericht zu den rechtsstaatlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Anwaltschaft, den „Report on the social and economic impact of the legal profession” veröffentlicht. Der Studie lagen methodisch neben zwei separaten Umfragen innerhalb der Gruppen der Allgemeinbevölkerung und der Anwaltschaft auch eine Big Data-Analyse sowie 50 Interviews zugrunde.

Auf Initiative des Freistaats Bayern hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 14.6.2024 einen Gesetzesantrag beschlossen, nach dem die sog. Laienverteidigung künftig beschränkt werden soll. Sie soll künftig nur noch durch bestimmte Personengruppen möglich sein, insbesondere durch Familienangehörige, Juristinnen und Juristen mit zwei Staatsexamina sowie Vertreterinnen und Vertreter von Berufsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen.

Mit dem Ende April vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft sollen ministerielle (externe) Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft künftig transparent gemacht werden. Der Referentenentwurf sieht vor, dass solche Weisungen künftig in Textform erfolgen und begründet werden müssen. Zudem sollen die Voraussetzungen des Weisungsrechts sowie die rechtlichen Grenzen aufgrund des Legalitätsprinzips gesetzlich geregelt werden.

Um besser gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorgehen zu können, hat die Europäische Kommission bereits im Mai 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch („Chatkontrolle“, CSAM) vorgelegt. Im Kern sollen danach Messenger- und Hostingdienstleister dazu verpflichtet werden, sämtliche Kommunikation über ihre Dienste darauf zu durchleuchten, ob sie Material enthalten, das sexuellen Kindesmissbrauch zeigt (CSA-Material), oder sog. Grooming, also Annäherungsversuche von Erwachsenen gegenüber Kindern in sexueller Missbrauchsabsicht.

Das Mitte November 2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll es Gerichten ermöglichen, häufiger Videoverhandlungen durchzuführen. Doch das Vorhaben traf auf Gegenwind von Seiten der Länder, unter anderem weil die Gerichte vielfach noch nicht ausreichend technisch ausgestattet sind. Der Bundesrat verwies das Gesetz in seiner Sitzung am 15.12.2023 in den Vermittlungsausschuss. Im Vorfeld der Sitzung hatte die BRAK an die Länder appelliert, den Gesetzentwurf nicht zu blockieren und die leichtere Durchführung von Videoverhandlungen zu ermöglichen.

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