Die Bundesregierung will die Digitalisierung in der Justiz vorantreiben und dazu vor allem den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung ausbauen. Der dazu im März vorgelegte Regierungsentwurf sieht Änderungen in allen Verfahrensordnungen vor. Zudem enthält er eine Reihe von Verordnungsermächtigungen. Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang Mai einen Diskussionsentwurf für eine Rechtsverordnung zur Übermittlung elektronischer Akten in die Bund-Länder-Abstimmung gegeben; parallel ging der Entwurf an die zuständigen Arbeitsgruppen der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz sowie unter anderem an die BRAK.

Mit dem geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) soll die Datenschutzaufsicht in Deutschland vereinheitlicht und zudem Ergebnisse der Evaluierung des BDSG umgesetzt werden. Gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband und der Wirtschaftsprüferkammer hat die BRAK im Vorfeld der ersten Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag am 15.5.2024 gefordert, das Zurückbehaltungsrecht an Handakten der rechts- und steuerberatenden Berufe klar gegen datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche abzusichern.

Die aktuelle Mitgliederstatistik der BRAK zeigt – trotz erneuten Rückgangs bei den Einzelzulassungen – insgesamt einen Zuwachs bei den Mitgliedern der 28 Rechtsanwaltskammern. Zum Stichtag 1.1.2024 hatten die Rechtsanwaltskammern insgesamt 172.514 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (169.388) bedeutet dies insgesamt einen leichten Zuwachs um 3.126 Mitglieder (1,85 %).

Das Bundesministerium der Justiz hat die Ergebnisse einer im Herbst 2023 mit Unterstützung der BRAK in der Anwaltschaft durchgeführten Umfrage veröffentlicht. Darin wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Patentanwältinnen und Patenanwälte zu einer möglichen Lockerung des Fremdbesitzverbots befragt, das derzeit reine Kapitalinvestitionen in Kanzleien untersagt.

Die Bundesregierung hat am 5.6.2024 beschlossen, die Streitwertgrenze, bis zu der die Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von derzeit 5.000 Euro auf 8.000 Euro anzuheben. Darüber hinaus sollen manche Sachgebiete streitwertunabhängig an die Amts- und an die Landgerichte zugewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist es, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen und so die Ziviljustiz vor allem in der Fläche zu stärken.

Ab dem 01.06.2024 startet ein neues Serviceangebot zur Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Ab diesem Zeitpunkt gibt es die Möglichkeit der Buchung von verbindlichen Rückrufterminen.

Die Buchungsplattform steht jederzeit zur Verfügung und es stehen ausreichend Termine innerhalb der Servicezeiten zur Auswahl. Es kann somit ein passender Termin ausgewählt werden mit der Gewährleistung, dass sich ein geschulter Servicemitarbeiter zu dem vereinbarten Termin um das entsprechende Anliegen kümmert.

Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Sozietätsmitglied verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Ein gesonderter Vertretungshinweis – etwa „für …“ – ist nicht notwendig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung klargestellt.

In welcher Form und auf welchem Weg Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen ist, regelt § 67 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine elektronische Einreichung ist danach über eine spezielle amtliche Schnittstelle zulässig, sofern die Familienkasse diesen Zugang eröffnet hat. Die Formvorschrift war Gegenstand eines jüngst vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Rechtsstreits.

Die Wanderausstellung "Anwalt ohne Recht" der Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich mit Unrechtsmaßnahmen des NS-Regimes gegen jüdische Anwältinnen und Anwälte auseinander. Neben Informationstafeln zur historischen Einordnung und zu den Verfolgungsmaßnahmen werden auch eine Reihe von Einzelschicksalen vorgestellt. Bereits seit dem Jahr 2000 wird die Ausstellung regelmäßig in Deutschland, Europa, Nordamerika und Israel unter anderem in Gerichten, Universitäten, Rathäusern und Schulen gezeigt. Die neu aufgesetzte Ausstellungs-Website bündelt nunmehr übersichtlich alle Informationen zu den Hintergründen und Inhalten der Ausstellung sowie zu begleitenden Publikationen und Ausleihmöglichkeiten.

Die Digitalisierung in der Justiz soll weiter vorangetrieben werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vom März 2024 sieht dazu vor allem Änderungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung in allen Verfahrensordnungen vor.

In ihrer Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf setzt die BRAK sich mit der geplanten Neuregelung des § 350 StPO, der die Möglichkeit von Verhandlungen per Videokonferenz in der Revisionsinstanz betrifft. Sie begrüßt ausdrücklich, dass die Rechte von inhaftierten Angeklagten gestärkt werden sollen, indem sie auf Antrag zwingend zu beteiligen sind, wenn das Gericht von ihrer Vorführung absieht.

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