Im Bundestag haben am 18.04.2013 die Beratungen zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken begonnen. Mitberaten wurden ebenfalls der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung sowie der Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens.

Am 15.04.2013 hat im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Elektronischen Rechtsverkehr stattgefunden. Behandelt wurden dabei ein Entwurf der Bundesregierung und ein Entwurf des Bundesrates. Die BRAK hat anlässlich der Anhörung erneut eine Stellungnahme herausgegeben. Grundsätzlich spricht sie sich darin für das Projekt aus, allerdings besteht aus der Sicht der Kammer noch Änderungsbedarf.

Am 14.03.2013 wurden der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BT-Drucks. 17/12634) und der Bundesrats-Entwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Justiz (BT-Drucks. 17/11691) in Erster Lesung beraten. Beide Entwürfe wurden gemäß dem Überweisungsvorschlag an den Rechtsausschuss und an den Innenausschuss verwiesen, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde. In ihren Redebeiträgen gehen die Abgeordneten zum Teil auf die Anliegen der BRAK ein, insbesondere in Bezug auf die Zustellung und die Forderung der BRAK nach einem elektronischen Empfangsbekenntnis und in Bezug auf den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS).

von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dieter Leuze, Essen

Anmerkungen zur vorläufigen Festnahme eines Strafverteidigers in der laufenden Verhandlung*

A. Ausgangspunkt

In der Presse "Westfälischer Anzeiger" vom 20. Juni 2012 findet sich folgender Beitrag

"Ziehen Sie Ihre Robe aus!"

Verteidiger im Gerichtssaal festgenommen

Münster: Rechtsanwalt in Handschellen: Mitten im Gerichtssaal ist der Pflichtverteidiger eines Angeklagten bei einem Steuerprozess in Münster festgenommen worden. Der Rechtsanwalt soll einem Zeugen nach dem letzten Verhandlungstag € 50.000,00 für eine Falschaussage angeboten haben. Der Zeuge hat sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft gewandt. "Es besteht der dringende Verdacht der versuchten Anstiftung zur Falschaussage" sagte Oberstaatsanwalt Rainer Neuschmelting. Die Verhandlung lief gestern bereits, als sich der Staatsanwalt plötzlich an den Rechtsanwalt wandte und sagte: "Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte Ihre Robe aus!". Außerdem musste der Anwalt sein Mobiltelefon abgeben. Seine im Zuschauerraum anwesende Ehefrau musste zusehen, wie Wachtmeister ihren Mann in Handschellen abführten. Er wurde vom Gericht umgehend entpflichtet und durch einen anderen Verteidiger ersetzt. In dem Prozess geht es um den Vorwurf illegaler Machenschaften auf einem Schrottplatz in Münster. Drei Angeklagten werden umfangreiche Schwarzgeldgeschäfte vorgeworfen. Der Steuerschaden soll in die Millionen gehen." dpa

von Thomas Vogt, Vizepräsident des OLG Hamm

Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012 (BGBl. I, S. 1577) hat der Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage für die bereits an vielen Gerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm praktizierte konsensuale Konfliktlösung durch nicht entscheidungszuständige Richter geschaffen. Das bislang als gerichtsinterne Mediation bezeichnete Modell wird nach dem Willen des Gesetzgebers durch die fakultative Güteverhandlung vor einem hierfür im Geschäftsverteilungsplan bestimmten nicht entscheidungsbefugten Güterichter abgelöst, der in richterlicher Unabhängigkeit alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann (§ 278 Abs. 5 ZPO nF).

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat die BRAK eine Stellungnahme erarbeitet. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung bestimmter Verbotstatbestände, die Verringerung finanzieller Anreize, mehr Transparenz sowie neue oder schärfere Sanktionen im Rahmen von Inkassodienstleistungen vor. Bereits im vergangenen Jahr kursierte ein Vorentwurf, zu dem die BRAK auch eine Stellungnahme abgegeben hatte.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 01.03.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern passieren lassen. Mit dem Gesetz werden die Rechte der unverheirateten Väter erweitert. Bisher stand der Mutter allein die elterliche Sorge zu, wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart hatten. Künftig kann der Vater einen Antrag stellen und das Familiengericht regelmäßig die gemeinsame Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Am 26.07.2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Kraft getreten. Im Folgenden sollen kurz die wesentlichen Inhalte dieser neuen gesetzlichen Regelung einerseits zur außergerichtlichen Mediation, andererseits zur Durchführung des Güterichterverfahrens im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vorgestellt werden.

Unter diesem Titel befasst sich die Zeitschrift „Capital“ in ihrer Ausgabe vom 20.09.2012 mit der Situation der berufsständischen Versorgungswerke.

Der Autor des Artikels, Matthias Thieme, stellt Behauptungen auf, die zu besorgten Fragen von Mitgliedern des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen an Geschäftsführung und Vorstand geführt haben. Als Vizepräsident des Versorgungswerks nimmt RAuN Wolfgang Ehrler zu den einzelnen Behauptungen Stellung.

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