RVG § 1 Abs. 1; EStG §§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 Nr. 1 und 3
Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit
BFH, Beschl. v. 20.08.2012 – III B 246/12 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 122 f.
- Das massenhafte und vollautomatisierte Versenden außergerichtlicher Mahnschreiben durch eine von einem Rechtsanwalt eingerichtete Datenverarbeitungsanlage stellt keine anwaltliche Tätigkeit dar, die nach dem RVG abzurechnen wäre.
- Ein Rechtsanwalt, der mittels Büroorganisation massenhaft vollautomatisiertes außergerichtliches Inkasso betreibt, ohne die einzuziehenden Forderungen rechtlich zu prüfen, erzielt insoweit keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG, sondern solche aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.
Leitsatz des Verfassers des RVG Reports