GKG § 52 Abs. 4; RVG §§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 und 2

Mindeststreitwert auch für Gegenstandswert maßgeblich

BFH, Beschl. v. 29.09.2010 – VI S 6/10 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 73

 

 

Der in § 52 Abs. 4 GKG bestimmte Mindeststreitwert von 1.000,00 EUR im Finanzgerichtsprozess ist auch für die Berechnung der Anwaltsvergütung maßgeblich.(Leitsatz des Verfassers des RVGreports)