FAO § 15
Keine Fortbildung durch anwaltliche Tätigkeit
AnwGH Frankfurt a. M., Urt. v. 10.12.2012 – 1 AGH 1/12 Fundstelle: NJW-Spezial 2013, S. 127
Die regelmäßige und umfangreiche Bearbeitung von Mandaten aus einem Fachanwaltsgebiet entspricht lediglich der üblichen anwaltlichen Tätigkeit und stellt keine Fortbildung i. S. des § 15 FAO dar.
Leitsatz des Gerichts