ZPO § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1; ArbGG §§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5, 12 a

Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in arbeitsgerichtliehen Berufungsverfahren

BAG, Beschluss vom 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 109 ff.

 

 

Der obsiegenden Partei sind im Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern i. S. v. §§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

§§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG; §45 Abs. 1 S. 3 GKG

Vertretung des Klägers und des Drittwiderbeklagten im Anlageprozess eine gebührenrechtliche Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - III ZB 61/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 94 f.

 

 

Vertritt der Prozessbevollmächtigte einen Zessionar, der aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen einer Beteiligung von einem Anlageberater begehrt, und in demselben Rechtsstreit auch den Zedenten, der vom Anlageberater im Wege der Drittwiderklage auf Feststellung in Anspruch genommen wird, dass ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung keine Ansprüche zustehen, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 4, 34 Abs. 1 S. 1

Deutliches Absetzen anderweitiger Vereinbarungen

BGH, Urteil vom 03.12.2015 - IX ZR 40/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 56 ff.

 

 

1.    Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst.

 

2.    Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regelt. Deutlich ist dieses Absetzen, wenn die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen - mit Ausnahme der Auftragserteilung - abgegrenzt ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung des AGS

 

ZPO §§ 8, 9, 511 Abs. 2 Nr. 1

Zur Bemessung des Beschwerdewerts bei einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe eines Kleingartens

BGH, Beschluss vom 26.11.2015 - III ZB 84/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 188 f.

 

 

1.    Der Wert einer Klage auf Räumung und Herausgabe eines Kleingartens bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der vereinbarten Pacht.2

 

2.    Die Werte einer Klage auf Feststellung des Fortbestands des Pachtverhältnisses und eine Widerklage auf Räumung und Herausgabe sind nicht zusammenzurechnen.2

 

3.    Nimmt das Gericht irrtümlich an, der Anspruch auf Beseitigung von Bäumen sei mit dem Räumungs- und Herausgabeanspruch abgegolten, wirkt sich dies nicht werterhöhend aus.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG § 15 Abs. 2

Verschiedene Angelegenheiten bei Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen

BGH, Urteil vom 17.11.2015 - VI ZR 492/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 114 ff.

 

 

Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegt regelmäßig nicht dieselbe Angelegenheit i. S. d. § 15 Abs. 2 RVG vor.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BRAO § 122 Abs. 2 S. 2

Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung

AnwGH Berlin, Beschluss vom 12.2.2016 - II AGH 11/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 287

 

 

Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 122 II BRAO setzt voraus, dass er eine geschlossene, aus sich heraus verständliche Sachdarstellung enthält.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BRAO § 7 Nr. 5

Versagung der Zulassung wegen Unwürdigkeit

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2015 - 1 AGH 25/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 222

 

 

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist wegen Unwürdigkeit abzulehnen, wenn der Bewerber ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar erscheinen lässt.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

GG Art 12; BRAO § 43

Verstoß gegen die allgemeine Berufspflicht

AnwGH Berlin, Beschluss vom 29.10.2015 - I AGH 8/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 286 f.

 

 

§ 43 BRAO kann jedenfalls bei vollständiger Untätigkeit des Anwalts Rechtsgrundlage für die Verhängung berufsrechtlicher Maßnahmen sein.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO §§ 59 b Abs. 2 Nr. 3; BORA § 8 S. 2

Diplom-Wirtschaftsjuristin auf dem Briefkopf

BGH, Beschluss vom 18.12.2015  - AnwZ (Brfg) 19/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 158 f.

 

 

Führt ein Anwalt auf seinem Briefkopf eine Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) auf, ohne zugleich die Art dieser Zusammenarbeit klarzustellen, wird hierdurch der irreführende Eindruck einer Sozietät erweckt.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

GG Art 3 Abs. 1, 12 Abs. 1; StPO § 146 S.

Unzulässige Mehrfachverteidigung?

BVerfG, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 255

 

Legitimer Zweck des Verbots der Mehrfachverteidigung ist es, Interessenkollisionen zu vermeiden, um die Beistandsfunktion eines Verteidigers nicht zu beeinträchtigen.1

 

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

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