BGB § 249; RVG § 23; RVG VV Nr. 2300

Keine Restwertanrechnung beim Gegenstandswert

AG Norderstedt, Urteil vom 15.09.2015 - 47 C 118/15

Fundstelle: AGS 2015, S. 525 ff.

Der Gegenstandswert einer außergerichtlichen Schadensregulierung bemisst sich nach dem Wert der vollen Wiederbeschaffungskosten ohne Abzug eines Restwerts.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 34 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 315, 316

Angemessene Gebühr für Beratung in einer Verkehrsunfallsache

AG Siegburg, Urteil vom 04.09.2015 - 105 C 34/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 58 ff.

1.

Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten für eine Beratung keine Vergütungsvereinbarung getroffen, bestimmt der Anwalt die angemessene Vergütung nach billigem Ermessen unter Beachtung der §§ 315, 316 BGB.

2.

Allein die Tatsache, dass der Rechtsanwalt die Höchstgebühr von 190 € bestimmt hat, lässt keinen Rückschluss zu, dass er sein Ermessen nicht ausgeübt habe.

3.

Die Beratung muss auch nicht zwingend günstiger sein als die Führung eines Geschäftes. Eine Regelung, wonach nur eine 0,65 Gebühr abgerechnet werden darf, ist nicht gegeben.

Leitsätze des Verfassers des RVGreports

RVG § 14

„Bedeutung der Angelegenheit" bei der Bemessung der Rahmengebühren

LG Essen, Beschluss vom 08.09.2015 - 57 Qs 111/15

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 457 f.

Bei der "Bedeutung der Angelegenheit" i. S. d. § 14 Abs. 1 RVG geht es wesentlich um die Perspektive des Mandanten, nicht um die seines Rechtsanwaltes. Dabei kommt es sowohl auf eine tatsächliche, als auch auf eine ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder eine rechtliche Bedeutung gerade für den Betroffenen an.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

RVG §§ 48, 55, 56; ZPO § 114 Abs. 2

Mutwilligkeit der getrennten Rechtsverfolgung nicht im Festsetzungsverfahren zu prüfen

LAG Nürnberg, Beschluss vom22.10 .2015 - 2 Ta 118/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 17 ff.

Mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat das Gericht festgestellt, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist und somit nicht gegen die Pflicht zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt. Im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG kann daher nicht (noch einmal) geprüft werden, ob die Rechtsverfolgung nicht kostengünstiger in einer Klage (ggf. im Wege der Klageerweiterung) statt in mehreren Klagen hätte erfolgen müssen.

Leitsatz des Gerichts

RVG § 33

Streit über qualifiziertes Zeugnis

LAG Hamburg, Beschluss vom 30.07.2015 - 3 Ta 19/15

Fundstelle: AGS 2015, 463 f.

Der Wert für den Streit über ein qualifiziertes Zeugnis ist auch dann mit einem Bruttomonatseinkommen zu bewerten, wenn lediglich Streit über die Zeugnisnote besteht (abweichend von LAG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010 - 2 Ta 10/10).

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZP0 §§ 3, 6

Herausgabe eines Firmenfahrzeugs

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 22.06.2015 - 8 Ta 281/15

Fundstelle: AGS 2015, S. 456

Der Streitwert auf Herausgabe eines Firmenfahrzeugs ist mit dem Verkehrswert zu bewerten.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO §§ 114, 117 Abs. 4, 120a Abs. 1

PKH-Belege sind sortiert mit entsprechenden Belegnummern einzureichen

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.02.2015 - 5 Ta 25/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 34 f.

Es kann von einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei jedenfalls dann, wenn es sich um eine Vielzahl von Belegen handelt (Anlagenkonvolut), erwartet werden, dass sie dem Gericht zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Belege sortiert und unter Verwendung von im Antragsformular eingetragenen Belegnummern vorlegt. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich durch eine unsortierte Vielzahl von Belegen durchzuarbeiten und zu versuchen, die dort belegten Beträge den Eintragungen in dem PKH-Formular zuzuordnen und auf ihre Relevanz für das PKH-Bewilligungsverfahren in Abgrenzung zu den Voraussetzungen eines etwaigen Abänderungsverfahrens gem. § 120 a Abs. 1 ZPO hin zu überprüfen.


Leitsatz des Gerichts

RVG VV Nr. 1000, 1003; FamFG § 156 Abs. 2

Einigungsgebühr in Umgangsrechtsverfahren bei Teileinigung

OLG Dresden, Beschluss vom 21.12.2015 - 18 WF 86/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 60 ff.

In Umgangsstreitigkeiten entsteht eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 Anm. Abs. 2 VV RVG bereits dann, wenn die Vereinbarung Regelungen zum Umgang enthält, sich also nicht in einer prozessualen Zwischenlösung erschöpft, und familiengerichtlich gebilligt wird. Unerheblich ist, ob die Vereinbarung das gesamte Gerichtsverfahren erledigt oder ob durch sie eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird.

Leitsatz des Gerichts

FamGKG §§ 34, 38, 40, 51 Abs. 2 S. 2; RVG § 32 Abs. 2

Verfahrenswert für Beschwerden in Unterhaltssachen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.08.2015 - 5 UF 222/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 472 ff.

Bei der Berechnung des Verfahrenswertes für Beschwerden in Unterhaltssachen ist der Stichtag für die Abgrenzung zwischen rückständigem und laufendem Unterhalt nicht der Eingang des Klageantrags, sondern der Eingang der Beschwerde, wobei der Wert grds. nach § 40 Abs. 2 FamGKG auf den Wert des erstinstanzlichen Verfahrens begrenzt ist.

Leitsatz des Gerichts

RVG § 14 Abs. 1; RVG VV Nr. 2300; GKG § 42 Abs. 3

Angemessenheit einer 1,8-Geschäftsgebühr; Gegenstandswerterhöhung durch Abfindung aus dem Sozialplan

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.07.2015 – 12 U 34/14

Fundstelle AGS 2015, S. 562 f.

bestätigt

LG Darmstadt, Urteil vom 29.01.2014 - 19 0 463/12

Fundstelle AGS 2015, S. 561 f.

1.

Wird der Anwalt außergerichtlich umfangreich mit der Abwehr einer Kündigung beauftragt und zugleich mit dem Angebot des Arbeitgebers, gem. Sozialplan eine Abfindung zu zahlen, ist eine 1,8-Geschäftsgebühr nicht zu beanstanden.

2.

Beim Gegenstandswert einer solchen Tätigkeit ist neben dem Wert der Kündigung (dreifaches Bruttomonatseinkommen) der Wert der Abfindung hinzuzurechnen.

Leitsätze der Schriftleitung der AGS

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