ZPO § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1; ArbGG §§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5, 12 a
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in arbeitsgerichtliehen Berufungsverfahren
BAG, Beschluss vom 18.11.2015 - 10 AZB 43/15
Fundstelle: RVGreport 2016, S. 109 ff.
Der obsiegenden Partei sind im Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern i. S. v. §§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports