ZPO §§ 116 Satz 1 Nr. 1, 119 Abs. 1
Prozesskostenhilfe für eigenverwaltenden Insolvenzschuldner
BAG, Beschluss vom 22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A)
Fundstelle: RVGreport 2018, S. 113 f.
Der eigenverwaltende Insolvenzschuldner ist zwar keine „Partei kraft Amtes". Nach dem Sinn und Zweck des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO steht er jedoch den anerkannten Fallgruppen einer Partei kraft Amtes gleich, sodass ihm bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports