Nr. 4102 VV RVG
„Verhandeln“ im Haftprüfungstermin
LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 10.8.2020 – 2 KLs 1042 Js 12567/18

Fundstelle: AGS 3/2021, S. 118

Die Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV entsteht auch dann, wenn im Haftprüfungstermin der Haftprüfungsantrag zwar zurückgenommen worden ist, dem jedoch eine Erörterung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf das Fortbestehen des Haftgrundes der Fluchtgefahr vorangegangen ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ebenso wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berechtigt sein, zur Beantragung der Überbrückungshilfe zu beraten. Diese Forderung der BRAK hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels gegenüber dem Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium erneut bekräftigt. Das vom Bundeskabinett beschlossene Konjunkturprogramm schließt die Anwaltschaft von der Beratung bei der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, aus, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gäbe.

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, das die DAC-6-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Nach der Richtlinie war die Mitteilungspflicht ursprünglich ab dem 1.7.2020 zu erfüllen. Mit einer Ende Juni verabschiedeten Änderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/876) wurden die Fristen für den Informationsaustausch aufgrund der Corona-Pandemie um sechs Monate verschoben.

Das notarielle Berufsrecht soll grundlegend geändert werden. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juni vorlegte. Der Entwurf enthält auch zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts, die insbesondere die regionalen Rechtsanwaltskammern betreffen.

Zum 1.7.2020 wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen geschaffen, die auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt. Das Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2018/822 (DAC-6) in nationales Recht um. Es sieht vor, dass bestimmte Steuergestaltungen innerhalb gegebener Fristen elektronisch an Finanzaufsichtsbehörden zu melden sind. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat ein Schema erarbeitet, nach dem bei Mandaten geprüft werden kann, ob eine Meldepflicht vorliegt.

Das sog. Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht u. a. eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor. Die BRAK hat am 25.06.2020 Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Sie finden in dem Papier Hinweise dazu, an welchen Zeitpunkt anzuknüpfen und was bei Teilleistungen und Vorschüssen zu beachten ist. Ferner werden verschiedene Konstellationen anhand von Beispielen erörtert und mit Literaturhinweisen abgerundet.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hatte – wie alle anderen regionalen Rechtsanwaltskammern auch - bisher die Auffassung vertreten, bei einem Arbeitgeberwechsel die bisherige Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf die neue Tätigkeit erstrecken zu können. Damit war eine im Interesse der Mitglieder effiziente Handhabung des Sachverhalts sichergestellt.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm wird aufgrund der ungewissen Pandemieentwicklung für das Jahr 2020 keinen Rechtsfachwirtekurs anbieten. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihr Interesse an unserem Kursangebot für das Jahr 2021.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Sie enthalten insbesondere Mindestanforderungen an die Rechnungen, für den Vorsteuerabzug, den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten sowie organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine umfangreichen Praxishinweise dazu in aktualisierter Fassung publiziert. Überarbeitet wurden insbesondere die Ausführungen zur Ist-Versteuerung. Die Hinweise sind damit auf dem Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsstand Mai 2020.

In der letzten Ausgabe des beA-Newsletters, s. dazu beA-Newsletter 8/2020 wie auch im Sondernewsletter v. 20.5.2020, haben wir bereits darüber berichtet, dass die neue Dienstleisterin der BRAK den Service Desk übernimmt. Der Service Desk – oder auch Anwendersupport genannt – ist die Anlaufstelle für Rechtsanwälte und selbstverständlich auch für Kanzleimitarbeiter, der bei Fragen zum beA oder auch bei Problemen im Umgang mit dem beA mit Rat und Tat zur Seite steht. Diese Übernahme wurde erfolgreich durchgeführt, und der Support steht seit Dienstag, dem 2.6.2020, allen Anwendern zur Verfügung.

Unterkategorien

Seite 47 von 276

Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen