Nr. 4141VV RVG
Zusätzliche Verfahrensgebühr für Hinweis auf Tod des Mandanten
LG Leipzig, Beschl. v. 19.6.2020 - 2 Qs 8/20 jug.
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 389
Der Hinweis des Verteidigers auf den Tod seines Mandanten und das damit verbundene Verfahrenshindernis ist eine geeignete Mitwirkungstätigkeit, um die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 W RVG zu verdienen.
Leitsatz des Verfassers