Angestellte, d.h. auch die juristischen und nicht-juristischen Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, sind bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies gilt jedoch nicht für selbstständig tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Informationen dazu hat der BRAK-Ausschuss Sozialrecht in seinen Hinweisen „Gesetzliche Unfallversicherung – nicht nur für Arbeitnehmer!“ erarbeitet.

Darin wird dargestellt, welche Unfälle dem Versicherungsschutz unterfallen (etwa Stürze in Kanzleiräumen, Wege zu Gericht oder zu Mandanten u.ä.). Erörtert werden zudem die Vorteile, die der gesetzliche Versicherungsschutz gegenüber einer privaten Unfall- oder Krankenversicherung hat.

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