Unzulässige Bezeichnung als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht“
Unzulässige Bezeichnung als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht“
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6.2020 - 1 AGH 36/19 = BeckRS 2020, 16982
Fundstelle: NJW-Spez. 2020, S. 639
Mit dem Zusatz "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" verschafft sich ein Anwalt einen objektiv ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Berufskollegen, da der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dieser Berufsträger verfüge über einen besonderen Status, den andere Anwälte nicht aufweisen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial