Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in ihren Kanzleien oftmals auch Arbeitgeber, sei es für juristische als auch nicht-juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht nur wenn zum ersten Mal eine neue Mitarbeiterin bzw. ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, besteht oftmals eine gewisse Unsicherheit, welche sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen damit einhergehen und was man als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber konkret machen muss. Dies adressiert der Ausschuss Sozialrecht der BRAK mit seinen soeben publizierten Hinweisen „Der Anwalt als Arbeitgeber – ein kleiner Leitfaden aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht“.
Der Leitfaden legt den Fokus ausschließlich auf das Sozialversicherungsrecht und enthält keine Angaben zu weiteren Verpflichtungen, die z.B. aus arbeitsrechtlicher oder steuerrechtlicher Sicht bestehen können. Nach einer Einführung behandelt er u.a. die Beantragung einer Betriebsnummer, die Anmeldung bei der Krankenversicherung, den Kontakt zur Krankenkasse (insb. Frist für die Erstanmeldung, Berechnung Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Elektronische Meldung), die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Besonderheiten für Auszubildende. Zudem ist eine Checkliste der notwendigen Unterlagen und eine Übersicht über weitere Pflichten enthalten.
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