Alternative Streitbeilegung: Anwaltliche Hinweispflichten – aktualisierte Informationen der BRAK
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen verschiedene Hinweispflichten auf Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfüllen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen verschiedene Hinweispflichten auf Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfüllen.
Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) kommt zum 1.1.2022. Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, mit dem dieser neue Baustein des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) eingeführt wird, wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet.
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RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2; RVG Nr. 3202
Keine Terminsgebühr bei einstimmiger Zurückweisung der Berufung
LG Osnabrück, Beschluss vom 09.11.2021 – 12 O 276/18
Fundstelle: AGS 2021, S. 272
Wird die Berufung nach einem Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, entsteht für die beteiligten Anwälte auch dann keine Terminsgebühr, wenn sie zuvor jeweils mit dem Richter gesprochen haben.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Die Antragstellung für die Verlängerung der Überbrückungshilfe III plus sowie für die Neustarthilfe plus ist ab sofort bis zum Jahresende möglich.
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3; VwGO § 173 S. 1
Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechung
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.10.2021 - 7 E 10100/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 21 ff.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Nicht nur angesichts der Covid-19-Pandemie gewinnt die Möglichkeit, gerichtliche Verhandlungen per Videosystem durchzuführen, zunehmend an Bedeutung. Die Ausstattung der nordrhein-westfälischen Gerichte ist daher in den letzten Monaten erheblich ausgebaut worden.
§ 3a Abs. 2 RVG a. F. (§ 3 Abs. 3 RVG n. F.); §§ 397, 402, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO
Keine Ladung des Kammervorstands zur Gutachtenerläuterung
LG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2021 - 20 S 97/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 576
Bei einem nach dem RVG einzuholenden Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer handelt es sich nicht um ein Gutachten i. S. d. ZPO, sodass eine Ladung des Gutachters zur Erläuterung des Gutachtens nicht in Betracht kommt.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
§§ 15 Abs. 4, 48 Abs. 6 S.1 RVG
Gebührenrechtliche Auswirkungen der rückwirkenden Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
AG Osnabrück, Beschl. v. 11.10.2021 - 202 Ds (211 Js 11318/ 21) 235/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 548
Die Aufhebung des Beschlusses über die Pflichtverteidigerbestellung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits entstandene Gebühren.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
Der Direktor des Amtsgerichts Hattingen teilt mit, dass zum 1. Oktober 2021 eine Reorganisation des Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Essen stattfinden wird.
Die Gerichtsvollziehergebühren werden linear um 10 % erhöht. Der Bundesrat billigt in seiner Sondersitzung am 17.9.2021 eine entsprechende Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, die als Teil des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom Bundestag beschlossen worden war. Die Änderung geht auf eine Initiative des Bundesrats aus dem Mai 2021 zurück.
Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 17.9.2021 das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gebilligt und damit den Weg für die Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) freigemacht. Das eBO soll einen sicheren Übermittlungsweg im elektronischen Rechtsverkehr auch für Privatpersonen, Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen bieten. Es richtet sich insbesondere auch an Organisationen, die häufiger an
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: