Zu Jahresbeginn kündigten zahlreiche Banken die Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten. Die BRAK setzt sich bei Ministerien, BaFin und Banken für eine Lösung ein. BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul berichtet den aktuellen Stand der Dinge.
Ausgangspunkt der Kündigungen war eine Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Bankensektor. Diese führte zu einer geänderten Risikoeinschätzung anwaltlicher Sammelanderkonten in Bezug auf Geldwäscherisiken durch die Banken. Die Kündigungen stellten zahlreiche Anwältinnen und Anwälte vor Probleme, da sie berufsrechtlich zur Separierung von Fremdgeldern verpflichtet sind.
Die BRAK hatte sich umgehend in Gesprächen und Schreiben mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesjustizministerium, der BaFin sowie der Bankwirtschaft in Verbindung gesetzt. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Sammelanderkonten mit praktisch handhabbarem Aufwand für die Geldwäscheprüfung geführt werden können.
Im Interview erläutert BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul die Hintergründe der Kündigungen und berichtet, welche konkreten Schritte von Seiten der Ministerien, der BaFin, aber auch der BRAK geplant sind, um die problematische Situation aufzulösen.
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