Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt derzeit in Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. eine Studie dazu durch, wie künstliche Intelligenz aktuell in Anwaltskanzleien genutzt wird und wie sie Arbeitsprozesse, Effizienz und die Rolle von Mitarbeitenden beeinflusst. Ergründet werden soll auch, welche Vorbehalte gegen KI-Tools bestehen, welche Chancen gesehen werden und wie Kanzleien sich am besten auf den Wandel vorbereiten können.

Der Hans Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis geht 2025 in die 13. Runde und benötigt Ihre Unterstützung!

In dem Wettbewerb für Jurastudierende wird ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren simuliert. Dabei geht es um einen fiktiven Fall, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält. Rund 30 Teams aus verschiedenen deutschen Jura-Fakultäten nehmen regelmäßig an dem Wettbewerb teil. Die mündlichen Verhandlungen des 13. Soldan Moots spielen wieder vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts Hannover. Jeweils zwei Teams von Studierenden verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland treten in mehreren Verhandlungen als Kläger- oder Beklagtenvertretung gegeneinander an.

Mit der im Oktober 2024 vom Bundestag beschlossenen Einführung von sog. Commercial Courts will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Diese speziellen Spruchkörper sollen an Oberlandesgerichten bzw. Obersten Landesgerichten eingerichtet werden können. Sie sollen über Wirtschaftsstreitigkeiten mit Streitwerten von mehr als 500.000 Euro in englischer Sprache und mit angepassten Verfahrensregeln entscheiden können, sofern die Parteien sich auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts geeinigt haben. Gegen Entscheidungen der Commercial Courts ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) wurde am 7.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 1.6.2026 in Kraft. Der Teil, der die Rechtsanwaltsvergütung betrifft, tritt nach Art. 13 III KostBRÄG bereits am 1.6.2025 in Kraft.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist deren Selbstverwaltungskörperschaft, Dienstleisterin und Interessenvertreterin. Mit rund 13.500 Mitgliedern gehört die Rechtsanwaltskammer Hamm zu den fünf größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Seit längerem sind im gesamten Bundesgebiet wiederholt Fälle aufgetreten, in denen vermeintliche Rechtsanwaltskanzleien Betroffene durch gefälschte Anwaltsidentitäten bzw. Gerichtsbeschlüsse zu schädigen versuchten.

Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/2025-BRAK_Hinweise_zum_Umgang_mit_Fake-Kanzleien.pdf eine Beschreibung der bekannten Modi Operandi und – soweit möglich – Handlungsempfehlungen zu diesem Thema.

Die Sitzungsprotokolle der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer - des sog. Anwaltsparlaments - können im neu gestalteten Online-Archiv auf der BRAK-Website nun komfortabel abgerufen werden. Sie sind übersichtlich nach den verschiedenen Legislaturperioden der Satzungsversammlung geordnet und können dort auch im Zusammenhang mit den zur jeweiligen Sitzung gehörenden Tagesordnungen und den gefassten Beschlüssen angesehen werden.

Das Archiv umfasst sämtliche Legislaturperioden der Satzungsperioden seit ihrer Einsetzung im Jahr 1995.


Weiterführende Links:
Archiv der Sitzungsprotokolle ab 1995
Tagesordnungen und Beschlüsse der Satzungsversammlung

Ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt: Am 12.3.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert werden. 
Zuvor hatte es noch letzte Verhandlungen zu einzelnen Textpassagen gegeben. Mit dem finalen Text soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantiert sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden. Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt.

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