VV RVG Nr. 5115
Mitwirkung im Bußgeldverfahren
AG Augsburg, Urteil vom 20.12.2021 - 21 C 2535/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 69 ff.

Auch die Mitteilung des Rechtsanwalts, dass sich sein Mandant „derzeit" auf seinen ausdrücklichen Rat hin nicht zu der Sache äußern wird, genügt als Mitwirkung i. S. d. Nr. 5115 VV.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG § 14
Betragsrahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Paderborn, Urteil vom 07.12.2021 - 51 a C 113/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 255 ff.

  1. Auch bei straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt.
  1. Eine Angelegenheit mit dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes ist durchschnittlich.
  1. Zur Bemessung der Terminsgebühr, wenn streitig ist, wie lange die Hauptverhandlung gedauert hat.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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