AG Essen-Steele, Urt. v. 22.06.2005 – 8 C 89/05 Fundstelle: RVG professionell 2005, S. 145 f. Ein Versicherungsnehmer verstößt nicht gegen seine Obliegenheit, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung von Kosten verursachen könnte, wenn er in einer Kündigungsschutzssache seinem Anwalt nicht sofort einen Prozessauftrag erteilt, sondern ihn zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt.
AG Essen-Steele, Urt. v. 22.06.2005 – 8 C 89/05 Fundstelle: RVG professionell 2005, S. 145 f. Ein Versicherungsnehmer verstößt nicht gegen seine Obliegenheit, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung von Kosten verursachen könnte, wenn er in einer Kündigungsschutzssache seinem Anwalt nicht sofort einen Prozessauftrag erteilt, sondern ihn zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt.
AG Essen-Steele, Urt. v. 22.06.2005 – 8 C 89/05 Fundstelle: RVG professionell 2005, S. 145 f. Ein Versicherungsnehmer verstößt nicht gegen seine Obliegenheit, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung von Kosten verursachen könnte, wenn er in einer Kündigungsschutzssache seinem Anwalt nicht sofort einen Prozessauftrag erteilt, sondern ihn zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt.
Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses für eine Kanzlei bei Beschlagnahmeverbot
OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 21.06.2005 – 3 Ws 499/05 u. 501/05 Fundstelle: NJW 2005, S. 2938 Ein Durchsuchungsbeschluss ist rechtwidrig, wenn die in ihm genannten sicherzustellenden Unterlagen dem an das Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers anknüpfenden Beschlagnahmeverbot unterliegen, weil sie – auch von Dritten – zu Verteidigungszwecken übergeben wurden.1
Durchschnittliche Schwierigkeit bei Verkehrsunfallabwicklung
AG Schwerte, Urt. vom 13.06. 2005 – 7 C 40/05 1. In Durchschnittsfällen ist bei der Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt eine 1,3 Geschäftsgebühr angemessen.
2. Ein durchschnittlicher Fall liegt vor, wenn es um die Regulierung eines Sachschadens geht, wobei der Schadensumfang leicht zu ermitteln ist und wenig Streit über die Schuldfrage und/oder die Höhe des zu ersetzenden Schadens besteht. Hierbei kann der Streit auch um die Schadensposition „Anwaltskosten“ gehen, insbesondere auch zur Höhe der vom Anspruchsteller verlangten Geschäftsgebühr.
3. Eine ermessensmissbräuchliche Bestimmung einer Rahmengebühr liegt erst bei einer Abweichung von mehr als 20 % von der als billig erscheinenden Gebühr vor.
Offenlegung von Krankheiten bei Abschluss eines Sozietätsvertrages
OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.06.2005 – 2 U 208/03 (nicht rechtskräftig) Fundstelle: NJW 2005, S. 3789 f. Bei Abschluss eines Sozietätsvertrags muss ein Rechtsanwalt auf Krankheiten hinweisen, die zu vorzeitiger Berufsunfähigkeit führen können.