BVerfG: Beratungshilfe darf nicht ohne weiteres als mutwillig abgelehnt werden
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass Gerichte einen Antrag auf Beratungshilfe nicht wegen Mutwilligkeit zurückweisen und Betroffene auf die Beratung durch die Behörde verweisen können, gegen deren Bescheid sie sich wenden möchten. Die grundgesetzlich verbürgte Rechtswahrnehmungsgleichheit sei sonst verletzt.