RPflG § 11 Abs. 1; ZPO § 567
Außerordentliche Beschwerde bei Untätigkeit des Rechtspflegers
OLG Köln, Beschl. v. 14.01.2009 – 17 W 201/08
Fundstelle: RVGreport 2009, S. 434 ff.
Bringt der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren zum Ausdruck, dass er vor der Einreichung von Originalbelegen für eine bestimmte Kostenposition keine Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag beabsichtige, wird hierdurch ein der Rechtsverweigerung gleich kommender Verfahrensstillstand herbeigeführt. Wegen dieser Untätigkeit ist dann die außerordentliche Beschwerde gegeben.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG § 15 Abs. 3; VV RVG Nrn. 3100, 2300, Vorbem. 3 Abs. 4
Gebührenkürzung nach § 15 Abs. 3 RVG in Anrechnungsfällen
OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.01.2009 – 8 W 527/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 56 ff.
Entsteht im gerichtlichen Verfahren sowohl eine volle Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) als auch eine ermäßigte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) und ist auf die volle Verfahrengebühr eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist erst die Anrechnung vorzunehmen und dann zu prüfen, ob das verbleibende Gebührenaufkommen gegebenenfalls nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BGB § 667
Verwendung zweckbestimmter Gelder eines Dritten durch Rechtsanwalt
BGH, Urt. v. 08.01.2009 – IX ZR 229/07 (OLG Frankfurt a. M.) Fundstelle: NJW 2009, S. 840 ff.
Der Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten Gelder einwirbt zu dem Zweck, eine Kaution zu stellen, darf die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden. Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur längerfristigen Verwaltung, treffen den Rechtsanwalt in der Regel nicht (Abgrenzung zu Senat, NJW 2004, 3630, und NJW-RR 2007, 267).
Leitsatz des Gerichts
ZPO § 544; EGZPO § 26 Nr. 8
Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Beklagten
BGH, Beschl. v. 08.01.2009 – IX ZR 107/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 240
Die Beschwer des zu einer Unterlassung verurteilten Beklagten richtet sich nach den Nachteilen, die aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, nicht nach dem im Falle einer Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeld.
RVG § 37 Abs. 2 S. 2
Gegenstandswert einer nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde
BVerfG, Beschl. v. 07.01.2009 – 1 BvR 2523/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 277 f.
Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, ist es im Regelfall nicht gerechtfertigt, einen über den gesetzlichen Mindestwert von € 4.000,00 hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen.
Leitsatz des Einsenders der NJW
VV RVG Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2, Nr. 7008; GKG-KostVerz. Nr. 9003
Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale
AG Dortmund, Beschl. v. 07.01.2009 – 736 Ds-212 Js 2312/07-336/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 113
Stellt der Anwalt seinem Auftraggeber eine von ihm gezahlte Aktenversendungspauschale in Rechnung, ist darauf Umsatzsteuer zu erheben.
Leitsatz des Einsenders des AGS