RVG §§ 23, 33; RVG VV Nrn. 3335, 3500

Gegenstandswert im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren

VGH Mannheim, Beschl. v. 12.03.2009 – 9 S 2832/08 Fundstelle: NJW 2009, S. 1692

 

Der Gegenstandwert im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren ist nicht anhand des Hauptsachestreitwerts, sondern auf Grund des Interesses an der erstrebten Prozesskostenhilfegewährung zu bestimmen.

 

Leitsatz des Gerichts