VV RVG Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2, Nr. 7008; GKG-KostVerz. Nr. 9003
Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale
AG Dortmund, Beschl. v. 07.01.2009 – 736 Ds-212 Js 2312/07-336/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 113
Stellt der Anwalt seinem Auftraggeber eine von ihm gezahlte Aktenversendungspauschale in Rechnung, ist darauf Umsatzsteuer zu erheben.
Leitsatz des Einsenders des AGS
BRAO § 43 c Abs. 1 S. 1; FAO §§ 14 a, 2, 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 h, 6 Abs. 3, 7 Abs. 1, Abs. 2
Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen – „Fachanwalt für Versicherungsrecht“
AnwGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.12.2008 – AnwGH 14/08 Fundstelle: NJW 2009, S. 858 f.
2. Nicht gewonnene praktische Erfahrungen können nicht durch ein erfolgreiches Fachgespräch ersetzt werden. Dieses ist nur erforderlich, wenn die vorgelegten Unterlagen trotz ihrer Mangelhaftigkeit so viel an Nachweiskraft beinhalten, dass zu erwarten, jedenfalls nicht ausgeschlossen ist, der Antragsteller könne durch Beantwortung diesbezüglicher Fragen die für den Ausschuss bestehenden Zweifel und Unklarheiten beheben.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Nr. 7004
Angemessenheit von Reisekosten; Kosten eines Taxis
OLG Köln, Beschl. v. 05.12.2008 =2 Ws 529/08
Fundstelle: AGS 2009, S. 27 f.
Die Kosten für Benutzung eines Taxis sind jedenfalls für kürzere Strecken, wozu der Zu- und Abgang zu und von den Beförderungsmitteln (hier: der Bundesbahn) in der Regel zu rechnen sein wird, als angemessen anzusehen und daher nach Nr. 7004 VV abrechnungsfähig.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3 Teil 3, Nr. 3104; ZPO §§ 103 Abs. 1, 278 Abs. 5
Terminsgebühr für gerichtliche Mediation
OLG Celle, Beschl. v. 05.12.2008 – 2 W 261/08 (LG Verden) Fundstelle: NJW 2009, S. 1219 f.
Die Terminsgebühren gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 Teil 3 RVG VV, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator auf Grund eines gerichtliche Beschlusses gem. § 278 V ZPO zum ersuchten Richter für die Güteverhandlung bestimmt worden ist.
Leitsatz des Gerichts
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104
Terminsgebühr für Vertretung an einem richterlichen Mediationstermin
OLG Celle, Beschl. v. 05.12.2008 – 2 W 261/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 223 f.
Die Terminsgebühren gem. Vorbem. 3 Abs. 3 Teil 3 RVG-VV, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gem. § 278 Abs. 5 ZPO zum ersuchten Richter für die Güteverhandlung bestimmt worden ist.
Leitsatz des Gerichts