VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 3100, 2300
Keine Anrechnung bei Beauftragung eines anderen Anwalts im Rechtsstreit als vorgerichtlich beauftragt
Hatte die Partei vorgerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt als im gerichtlichen Verfahren, so kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht in Betracht.
Leitsatz Schriftleitung AGS