Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2022
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge wurden zum 1.7.2022 erhöht.
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge wurden zum 1.7.2022 erhöht.
In ihrer 3. Sitzung Ende April hat die Satzungsversammlung Änderungen der BORA beschlossen, unter anderem mit Blick auf Sammelanderkonten und auf die neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen. Die Änderungen treten zum 1.10.2022 in Kraft.
Mit einem aktuellen Gesetzentwurf sollen noch bestehende Medienbrüche abgebaut werden, die den elektronischen Rechtsverkehr hemmen. Die BRAK begrüßt dies in ihrer Stellungnahme als wichtigen Schritt für den Ausbau. Sie warnt aber davor, durch Länderöffnungsklauseln einen neuen Flickenteppich zu schaffen.
Die Ausbildungszahlen bei den Rechtsanwaltsfachangestellten gehen weiter zurück. Doch es gibt Lösungsansätze. Dr. Christoph Möllers, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Berufsbildung, kommt zu diesem schwierigen Thema in der LTO-Karriere zu Wort.
Seit sechs Monaten gilt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke zieht in Libra Rechtsbriefing eine kritische Bilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Anwaltschaft und Justiz.
Wer als Anwalt als Geschäftsführer eines Unternehmens tätig ist, ist sozialversicherungspflichtig. Denn selbstständig tätig ist per se jeder Anwalt, sondern nur, wer über die Geschicke des Unternehmens bestimmen kann; ansonsten greift die Sozialversicherungspflicht, entschied das Bundessozialgericht kürzlich.
Wegen der Corona-Beschränkungen wurden im März 2020 die Möglichkeiten erweitert, strafgerichtliche Hauptverhandlungen zu unterbrechen. Die Regelung war befristet und wurde mehrfach verlängert; sie lief Ende Juni aus. Eine Wiedereinführung bei erneutem Aufflammen der Pandemie sieht die BRAK kritisch.
Zu Jahresbeginn kündigten zahlreiche Banken die Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten. Die BRAK setzt sich bei Ministerien, BaFin und Banken für eine Lösung ein. BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul berichtet den aktuellen Stand der Dinge.
ArbGG § 46 g
Keine aktive Nutzungspflicht für Verbandstätigkeit
ArbG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2022
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 734 f.
Ein Verbandsmitarbeiter (hier: Rechtsschutzsekretär), der im Rahmen seiner Verbandstätigkeit nicht als Rechtsanwalt auftritt, kann bis zum Beginn der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Verbände am 01.01.2026 weiterhin Schriftsätze in Papierform wirksam einreichen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
DS-GVO Art. 82 Abs. 1, Abs. 2
Schmerzensgeldanspruch wegen verspäteter Datenauskunft
OLG Köln, Urteil vom 14.07.2022 - 15 U 137/21
Fundstelle: NJW 2022, S. 511
Erteilt ein Anwalt seinem Mandanten eine Datenauskunft nach Art. 15 DS-GVO erst neun Monate nach deren Beantragung, kann dies einen Schmerzensgeldanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO begründen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial