RVG VV Nr. 3100, 3307, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1
RVG VV Nr. 3100, 3307, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1
Anrechnung der im gerichtlichen Mahnverfahren angefallenen Verfahrensgebühr
OLG München, Beschl. v. 1.3.2013 - 11 W 2357/12
Fundstelle: AGS 2013, S. 512 ff.
Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens erfolgt lediglich dann, wenn es sich um identische Gegenstandswerte handelt.
Leitsatz der Schriftleitung AGS